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Sponsoring

Engagement stärken

Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen, die sich für die Region stark machen
 

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Engagement stärken

Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen, die sich für die Region stark machen
 

Förderantrag 

Wir unterstützen Ihr Engagement. Ihre Anträge können Sie -schnell, einfach, transparent – einreichen.

Nutzungsbedingungen für eine Beantragung für Sponsoring:

  • Wir fördern gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb unseres Geschäftsgebietes, die eine aktive Kontoverbindung zur Sparkasse Zwickau unterhalten. 
  • Das Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, die in Form von öffentlichkeitswirksamer Darstellung des Sponsors verbunden sein muss.
  • Sponsoringverträge können nur für Projekte und Veranstaltungen abgeschlossen werden, die noch nicht realisiert wurden.
  • Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.

Ansprechpartner:

Sparkasse Zwickau
Unternehmenskommunikation

Ute Hippmann

Crimmitschauer Str. 2, 08056 Zwickau

Tel: 0375 323 2135

E-Mail: info.nutzenstiften@spk-zwickau.de

Termine:

Es gelten folgende Antragsfristen:
Projekte, die in der ersten Jahreshälfte beginnen (Januar bis Juni), müssen bis zum 30. September des Vorjahres und Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte beginnen (Juli bis Dezember), bis zum 30. März des jeweiligen Jahres gestellt worden
sein.
Verspätet eingegangene Förderanfragen können nicht berücksichtigt werden und erhalten eine Absage.
(Auf unserer Crowdfunding-Plattform „99 Funken“ können Projekte unter www.99funken.de ganzjährig angelegt werden. Dort gibt es keine Antragsfristen.)

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