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Testamentsvollstreckung

Selbst ein durchdacht formuliertes Testament bietet keine Garantie, dass es auch reibungslos umgesetzt wird. Manchmal ist es ratsam, zusätzlich eine Testamentsvollstreckung in Betracht zu ziehen:

  • Keine Verwandten oder nahestehende Personen, die sich um die Nachlassabwicklung kümmern können oder wollen
  • Minderjährige Erben oder Erben mit geistigem oder körperlichem Handicap
  • Andere Gründe erschweren die Erbabwicklung: Alter, Gesundheit, Wohnort, berufliche Bindung der Erben
  • Schwierige Familienverhältnisse – Ein Streit scheint fast schon vorprogrammiert
  • Geplante Vermögensverwendung für gemeinnützige Zwecke  

Ein Testamentsvollstrecker ist ein Treuhänder, der vom Erblasser ausdrücklich im Testament ernannt wird und nach dem Tod dessen Willen so umsetzen muss, wie es im Testament vorgegeben wurde.

Neben einer hohen Zuverlässigkeit sollte bei der Auswahl das Alter berücksichtigt werden, da bis zum Antritt der Tätigkeit oft Jahre oder gar Jahrzehnte vergehen können.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie auch die Sparkasse Zwickau mit der Testamentsvollstreckung beauftragen.

  • Die Sparkasse Zwickau kümmert sich dann um die Abwicklung Ihres Nachlasses -  fair, unabhängig, gewissenhaft.
  • Wir setzen Ihren letzten Willen neutral und zuverlässig um, erfüllen Auflagen und Vermächtnisse.
  • So ist für klare Verhältnisse bei der Weitergabe Ihres Vermögens gesorgt.
 
Ob eine Testamentsvollstreckung durch die Sparkasse Zwickau in Frage kommt, besprechen Sie am besten mit unserem Spezialisten.

Starten Sie jetzt und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Spezialisten.

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