In zwölf Monatsauslosungen und drei Sonderauslosungen pro Jahr werden Geldgewinne und Sachgewinne im Gesamtwert von über 24 Millionen Euro verlost. Ihre nächste ganz große Chance ist die Sonderauslosung November. Dabei werden insgesamt 1 Million Euro zusätzlich ausgeschüttet, wovon der Hauptgewinn 500.000 Euro beträgt.
Gleichzeitig nimmt Ihr PS-Los automatisch an der Monatsauslosung November teil – mit vielen weiteren Gewinnen bis zu 20.000 Euro. Schon mit einem PS-Los sind Sie dabei, mit jedem weiteren Los erhöhen Sie Ihre Chancen.
5 Euro je Los
Ein Los kostet lediglich fünf Euro im Monat.
= 4 Euro sparen
Von den fünf Euro pro Los und Monat werden vier Euro für Sie gespart und am Jahresende auf Ihr Wunschkonto ausgezahlt. Bei zehn Losen sind das schon 480 Euro Sparanteil im Jahr.
+ 1 Euro Lotterieeinsatz
Ihr Lotterieeinsatz pro Los und Monat beträgt einen Euro. Von diesem Euro werden 25 Cent an gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Projekte in der Region gespendet.
Mit jedem PS-Los unterstützen Sie gemeinnützige Projekte in der Region. Ein Teil Ihres Losbetrages fließt direkt in den Zweckertrag der PS-Lotterie und kommt Vereinen, sozialen Einrichtungen sowie regionalen Initiativen zugute. Darüber hinaus werden kulturelle Projekte in Ostdeutschland gefördert.
Und auch für Sie selbst zahlt sich die Teilnahme aus: Ein fester Sparanteil von jedem PS-Los wird regelmäßig für Sie zurückgelegt. So kombinieren Sie Sparen mit attraktiven Gewinnchancen und Engagement für Ihre Heimatregion. Reine Herzenssache eben.
Teilnahme ab 18 Jahren. Spielen kann süchtig machen. Kostenfreie und anonyme Hilfe erhalten Sie unter www.check-deinspiel.de oder telefonisch unter 0800 - 1 37 27 00. Die Wahrscheinlichkeit eines Hauptgewinns der Monats- und Sonderauslosung beträgt ca. 1 zu 3,9 Millionen und eines 5.000-Euro-Gewinns der Monatsauslosung 1 zu 30.000. Die Bedingungen und Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen und die Verbraucherinformationen sind Vertragsbestandteil. Diese und Hinweise zur Spielsuchtgefährdung finden Sie hier.
Einen Arbeitstag vor der Dauerauftragsausführung kann online bis 19 Uhr ein PS-Dauerauftrag eröffnet oder gelöscht werden (Ausführung am 5. des Monats oder wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, am folgenden Arbeitstag). Erlaubt gemäß Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV.
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